Petition zur Abschaffung der 500g-Grenze bei Fehlgeburten
In Österreich werden fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht
(Fehlgeburten) nicht im Personenstandsregister eingetragen. Dies
bedeutet, dass diese Kinder nicht als Menschen anerkannt und geführt
werden, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und der Größe der
Leibesfrucht.
Diese Petition
möchte zugunsten aller Betroffenen Abhilfe schaffen. Hier geht´s zur Unterschrift auf der Homepage des Österreichischen Parlaments: